Rn. 923

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Ein Gewerbebetrieb iSd § 15 Abs 2 S 1 EStG ist dann Gegenstand einer Betriebsaufgabe, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen aufgegeben werden. Zum Begriff des Betriebs iRd § 16 EStGRn 151.

 

Rn. 924

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben, da der Grund und Boden für dessen Betriebsfortführung unerlässlich ist. Eine Betriebsaufgabe liegt daher insbesondere dann vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH v 20.04.2020, VI S 9/19 (PKH) (NV); BFH v 14.07.2016, IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).

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