Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Der Bundeshaushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2027 liegen vor. Trotz Vorsorge für steuerpolitische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind im Haushalt keine Steuererhöhungen geplant. Die Haushaltsplanungen musste in Folge der Entscheidung des BVerfG vom 15.11.2023 umfassend überarbeitet werden. Für 2024 sind nun Ausgaben in Höhe von 476,8 Mrd. EUR (nach zuvor 445,7 Mrd. EUR) vorgesehen Die Neuverschuldung fällt mit 39,0 Mrd. EUR höher aus als zunächst mit 16,6 Mrd. EUR geplant Auf der Einnahmenseite sind für 2024 Steuereinnahmen mit 377,6 Mrd. EUR (zuvor 375,3 Mrd. EUR) geplant, gegenüber 358,1 Mrd. EUR in 2023. Die für 2024 vorgesehenen Investitionen reduzieren sich von 71,5 Mrd. EUR auf 54,2 Mrd. EUR.

Die Finanzplanung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 451,8 Mrd. EUR, für 2026 von 450,3 Mrd. EUR und für 2027 von 467,2 Mrd. EUR vor. Die Neuverschuldung soll in 2025 mit 16 Mrd. EUR, in 2026 mit 15,4 Mrd. EUR und in 2027 mit 15,0 Mrd. EUR jeweils leicht zurückgehen.
1.1.2024 Haushaltsgesetz 2024 vom 10.2.2024

Regierungsentwurf vom 5.7.2023.

Beschluss des Bundeskabinetts am 16.8.2023

Stellungnahme des Bundesrats am 29.9.2023.

Beschluss im Haushaltsausschuss am 18.1.2024.

Verkündet am 12.2.2024 im Bundesgesetzblatt 1 Nr. 38.

Beschluss im Bundestag am 2.2.2024.

Billigung im Bundesrat am 2.2.2024.
 

Um den Haushalt für 2024 finanziert zu bekommen sind folgende Steuererhöhungen geplant:

  • Anhebung der Luftverkehrssteuer, welche beginnend ab 2024 rund 445 Mio. EUR mehr Steueraufkommen generieren soll, in 2024 dann 580 Mio. EUR und ab 2026 schließlich 625 Mio. EUR.
  • Schrittweise Senkung der Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, beginnend ab 1.3.2024 und dem vollständige Wergfall ab 2026.
  • Weitere Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben betreffen den Sozialbereich, insbesondere den Wegfall des Bürgergeldbonus im SGB II und Sanktionen bei einer nicht erfolgter zumutbaren Arbeitsaufnahme.
1.1.2024 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vom 27.3.2024

Regierungsentwurf vom 8.1.2024.

Beschluss im Bundestag am 2.2.2024.

Billigung im Bundesrat am 22.3.2024.

Verkündet am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt 2024, Nr. 107.

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