Die Aufhebung des Vorlagebeschlusses ändert freilich nichts daran, dass die Frage

  • der Verfassungskonformität und
  • des Fortbestandes

der Abgeltungsteuer aufgrund des Vorlagebeschlusses nun wieder im Fokus steht.

Das FG Niedersachsen schließt sich auf Grundlage seiner eingehenden Untersuchung der Entwicklung des internationalen Auskunftsverkehrs der auch in der Literatur vertretenen Meinung an, dass die Gründe für die Einführung der Abgeltungsteuer u.a. aufgrund des Ausbaus des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs mittlerweile entfallen sind.

Zudem wird verdeutlicht, dass nicht die Abgeltungsteuer selbst, sondern ein höheres Entdeckungsrisiko von Steuerhinterziehung und eine Verschärfung der Strafandrohung dazu geführt haben, dass Steuersubstrat nach Deutschland zurückgeführt wurde.

Außerdem genügten auch die anderen – bei Einführung der Abgeltungsteuer in den Gesetzesmaterialien genannten – Rechtfertigungsgründe den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (mehr).

Das FG Niedersachsen hat detailliert und m.E. nachvollziehbar dargestellt, wie eine zunächst verfassungsgemäße Vorschrift wegen Änderung der Umstände zu einer verfassungswidrigen Norm werden kann[87].

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge