Überblick

Ein Kollege hatte im Einspruchsverfahren zunächst AdV beim Finanzamt beantragt, anschließend beim FG. Beide Anträge wurden abgelehnt, sodass der Kollege schließlich Beschwerde beim BFH ­einreichte und Recht bekam. Herr Dr. Feiter klärt auf, wie der Steuerberater seine Leistungen abrechnen kann. Diesen Fall nahm wiederum Herr Dr. Arconada zum Anlass, die Frage zu beantworten, wie sich im Gegensatz dazu eine außergerichtliche AdV abrechnen lässt.

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