In der derzeitigen Diskussion zur Grundsteuer entsteht bisweilen der Eindruck, dass die Abwicklung der Grundsteuerreform mit der richtigen Software eine reine Fleißarbeit darstellt. Der Blick in den AEBewGrSt beweist das Gegenteil. Neben der aufwendigen Ermittlung der Brutto-Grundfläche ist im Sachwertverfahren insb. der Wahl der Normalherstellungskostensätze bei nicht aufgeführten Gebäudearten und der Berechnung der Alterswertminderung besondere Bedeutung beizumessen.

Insgesamt wird der im Sachwertverfahren ermittelte Grundsteuerwert aufgrund der nicht regionalisierten Wertzahlen m.E. v.a. in Ballungsräumen deutlich hinter den tatsächlichen Verkehrswerten der Grundstücke zurückbleiben. Dies würde insb. in Städten mit hohen Mietansätzen und dadurch hohen Grundsteuerwerten im Ertragswertverfahren eine deutliche Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer hin zu den Wohngrundstücken bedeuten. Die Besonderheiten der Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren werden in Teil II dieses Beitrags aufgezeigt werden.

 

Service: BFH v. 14.5.2003 – II R 14/01; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern, ErbStB 2021, 80 abrufbar unter erbschaftsteuerrecht.de

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem ErbStB: Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2022 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao .

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge