Allgemeine Darlehensansprüche oder z.B. Unternehmensanleihen können nach allgemeinem Zivilrecht entsprechend den oben erfolgten Ausführungen über § 127 BGB bzw. nach dem Bedingungsmodell über NFT verbrieft werden.

Wertpapierprospekt: Allerdings sind Unternehmen, die Anleihen öffentlich anbieten, verpflichtet,

  • einen Wertpapierprospekt zu erstellen und
  • diesen bei der BaFin einzureichen.

Die BaFin billigt den Prospekt, wenn dieser die im Wertpapierprospektgesetz und der Prospektverordnung festgelegten Mindestangaben entsprechend hält, verständlich und widerspruchsfrei ist.

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