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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1

1Dem in Bern am 27. Oktober 2010 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021, 1022) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 12. März 2002 (BGBl. 2003 II S. 67, 68) wird zugestimmt. 2Das Änderungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1]

 

(2) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.[2]

[1] In Kraft getreten am 10.11.2011.
[2] In Kraft getreten am 21.12.2011 (BGBl. II S. 279).

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