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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1

1Dem in Bern am 12. März 2002 unterzeichneten Revisionsprotokoll zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021) in der Fassung des Protokolls vom 21. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 1886) und dem Verhandlungsprotokoll vom 7. Dezember 2001 wird zugestimmt. 2Das Revisionsprotokoll und das Verhandlungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Art. 2

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Revisionsprotokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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