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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Wiesbaden am 15. Oktober 2007 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996 (BGBl. 1996 II S. 2710) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft ab 15.5.2009 (BGBl 2009 II S. 820). Anwendung grundsätzlich ab 1.1.2010.

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