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Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1
1Dem in Moskau am 29. Mai 1996 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Art. 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.[1]
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
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