Rz. 22b

Mit dem ATAD-UmsetzungsG v. 25.6.2021[1] ist es zu Anpassungen in § 4j EStG gekommen. In § 4j Abs. 2 S. 4 EStG ist die Angabe "§ 8 Absatz 3 AStG" durch die Angabe "§ 8 Absatz 5 AStG" ersetzt worden. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die wegen der Verschiebung der Regelungen zur Niedrigbesteuerung von § 8 Abs. 3 AStG in den § 8 Abs. 5 AStG erforderlich gewesen ist.

[1] BGBl I 2021, 2035.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge