Rz. 17

Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff),

  • wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder
  • wenn die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge beim Gläubiger dieser Erträge nicht in die Veranlagung einbezogen werden bzw. eine Veranlagung unterbleibt. Hierbei handelt es sich um steuerbefreite Körperschaften, für die die Steuerbefreiung für KapESt-pflichtige Einkünfte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG ausgeschlossen ist, oder um juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Betriebe gewerblicher Art, die mit ihren steuerabzugspflichtigen Einkünften nach § 2 Nr. 2 KStG beschränkt stpfl. sind.
 

Rz. 18

Die Abgeltungswirkung des KapESt-Abzugs bei beschränkt Stpfl. (Rz. 17) tritt allerdings dann nicht ein, wenn die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind (§ 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG), mit denen der ausl. Gläubiger der Kapitalerträge der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt; zu Einzelheiten vgl. § 36 EStG Rz. 44; § 50 EStG Rz. 108ff.

 

Rz. 19

Die KSt für die steuerabzugspflichtigen Einkünfte ist durch den Steuerabzug außerdem nicht abgegolten (mit der Folge des Einbeziehens dieser Einkünfte in die Veranlagung und der Anrechnung der von diesen Kapitalerträgen erhobenen KapESt auf die bei der Veranlagung festgesetzte KSt), wenn die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge als Betriebseinnahmen

  • eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer nach § 5 Abs. 1 KStG von der KSt befreiten Körperschaft bzw.
  • eines (nicht von der KSt befreiten) Betriebs gewerblicher Art einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts

anfallen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge