Rz. 150

Zur Sicherung der Gleichbehandlung der Stpfl. hat die Verwaltung in zwei Erlassen Ermessensrichtlinien veröffentlicht:

  • Pauschalierungserlass des BMF v. 10.4.1984, IV C 6 – S 2293 – 11/84, BStBl I 1984, 252,
  • Auslandstätigkeitserlass des BMF v. 31.10.1983, IV B 6 – 2293 – 50/83, BStBl I 1983, 470; geändert durch BMF v. 14.3.2017, V C 5 – S 2369/10/10002, BStBl I 2017, 473; s. auch Montageerlass des BMF v. 25.7.1975, B III – 664/75 – S 2293 A, BStBl I 1975, 944.

Diese Regelungen sind aber nicht abschließend; auch in anderen Fällen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Erlass oder eine Pauschalierung nach Abs. 5 erfolgen, wenn dargelegt ist, weshalb die Pauschalierung aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG besonders schwierig ist[1].

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge