Belegungs- und Mietpreisbindung
Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.
Bewilligungsmieten nach Regionalstufen | |
Regionalstufe | Miete pro m2-Wohnfläche/Monat |
I | 5,35 EUR |
II | 5,60 EUR |
III | 5,95 EUR |
IV | 6,10 EUR |
Die Bewilligungsmieten sind nicht über den ganzen Bindungszeitraum festgeschrieben. So sind Zuschläge zu den oben aufgeführten Bewilligungsmieten erlaubt.
Zuschläge auf die Bewilligungsmieten
Zuschläge für ... | max. pro m2-Wohnfläche/Monat |
---|---|
Instandhaltungs-/Verwaltungskosten | 1,00 EUR |
Betriebs- und/oder Heizkosten | 4,50 EUR |
angemessene Möblierung der Wohnung | 1,50 EUR |
Neben den Zuschlägen ist es auch zulässig, dass die Bewilligungsmiete jährlich um 2 % erhöht wird.
Die Zweckbindung ist von der Art der Förderung und der Höhe des beantragten Förderbetrags abhängig.
Maßnahme | Förderweg | Anzahl der Zweckbindungen | Dauer |
---|---|---|---|
Sanierung/sanierungsgleiche Erweiterungen | 1 | Je angefangene 80.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt. | 25 Jahre Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre. Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung. |
Modernisierung/modernisierungsgleiche Erweiterungen | 1 | Je angefangene 60.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt. | 15 Jahre Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre. Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung. |
Teilmodernisierung | 1 | Je angefangene 40.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt. | 10 Jahre Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre. Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung. |
Sanierung/sanierungsgleiche oder Modernisierung/modernisierungsgleiche Erweiterungen | 2 | 4 Jahre ab Bezugsfertigkeit Die monatliche Miete darf höchstens 7,30 EUR je m2-Wohnfläche (ohne Betriebskosten) betragen. |
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