Belegungs- und Mietpreisbindung

Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.

 
Bewilligungsmieten nach Regionalstufen
Regionalstufe Miete pro m2-Wohnfläche/Monat
I 5,35 EUR
II 5,60 EUR
III 5,95 EUR
IV 6,10 EUR

Die Bewilligungsmieten sind nicht über den ganzen Bindungszeitraum festgeschrieben. So sind Zuschläge zu den oben aufgeführten Bewilligungsmieten erlaubt.

 

Zuschläge auf die Bewilligungsmieten

Zuschläge für ... max. pro m2-Wohnfläche/Monat
Instandhaltungs-/Verwaltungskosten 1,00 EUR
Betriebs- und/oder Heizkosten 4,50 EUR
angemessene Möblierung der Wohnung 1,50 EUR

Neben den Zuschlägen ist es auch zulässig, dass die Bewilligungsmiete jährlich um 2 % erhöht wird.

Die Zweckbindung ist von der Art der Förderung und der Höhe des beantragten Förderbetrags abhängig.

 
Maßnahme Förderweg Anzahl der Zweckbindungen Dauer
Sanierung/sanierungsgleiche Erweiterungen 1 Je angefangene 80.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt.

25 Jahre

Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre.

Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung.
Modernisierung/modernisierungsgleiche Erweiterungen 1 Je angefangene 60.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt.

15 Jahre

Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre.

Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung.
Teilmodernisierung 1 Je angefangene 40.000 EUR Förderbetrag (Darlehen und Zuschuss) wird eine Zweckbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Objekt begründet. Maßgeblich für die Zweckbindung ist die daraus resultierende Wohnfläche, unabhängig davon, auf wie viele Wohnungen sich die Zweckbindung tatsächlich verteilt.

10 Jahre

Sollte die Zweckbindung erst aufgrund einer vorherigen Belegung möglich sein, so verlängert diese sich um 5 Jahre.

Sollte bereits eine Zweckbindung bestehen, so beginnt der Lauf erst nach Ablauf der bisherigen Zweckbindung.
Sanierung/sanierungsgleiche oder Modernisierung/modernisierungsgleiche Erweiterungen 2  

4 Jahre ab Bezugsfertigkeit

Die monatliche Miete darf höchstens 7,30 EUR je m2-Wohnfläche (ohne Betriebskosten) betragen.

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