Das Programm insgesamt fördert recht unterschiedliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung und Modernisierung von Mietwohnungen. Dabei steht eine spätere Mietpreisbindung im Vordergrund. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Förderungen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Wohnungen.

Eine Förderung über dieses Programm erfolgt u. a., wenn eine bauliche Maßnahme im nicht gebundenen Wohnungsbestand vorgenommen werden soll, die

  • den Gebrauchswert der Wohnung oder des Gebäudes nachhaltig erhöht,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert,
  • nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirkt,
  • Barrieren reduzieren,
  • Maßnahmen zum altersgerechten Umbau von Wohnungen darstellen,
  • Räume umwandelt, die bisher nicht Wohnzwecken dienten (z. B. Ausbau des Dachgeschosses,
  • der Aufstockung bestehender Gebäude dient, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird.

Schwerpunkt Energie­einsparung

Die förderfähigen Wohnräume sind je nach Haushaltsgröße beschränkt. Es gilt folgende Tabelle:

 
Haushaltsgröße maximale Wohnfläche in m2
1 Person 50
2 Personen 60
3 Personen 75
4 Personen 85
je weitere Person +10
bei Mietreihenhäusern oder Wohnungen über 2 Etagen +10

Sollte eine der o. g. maximalen Wohnflächengrenzen aufgrund baulicher Gegebenheiten überschritten sein, so kann die Bewilligungsstelle den Sachverhalt prüfen und ggf. abweichen. Zuständig für die Prüfung ist die ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V..

Was gefördert wird, hängt von den Maßnahmen ab.

Sanierung

Bei Sanierungen und sanierungsgleichen Erweiterungen einer Wohnung muss diese Wohnung nach Abschluss der Maßnahme mindestens einen Effizienzhaus-Standard von 85 haben. Der Standard gilt inklusive Lüftungsanlage. Hat die Maßnahme auch eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung zum Ziel und sollen die Wohnverhältnisse dabei auf Dauer verbessert werden, so muss die Wohnung am Ende der Sanierung mindestens einen Effizienzhaus-Standard von 115 erreichen.

Modernisierung

Bei förderfähigen Modernisierungen oder modernisierungsgleichen Erweiterung muss das Objekt nach Abschluss mindestens den Effizienzhaus-Standard 115 erreichen. Wird bei der Modernisierung das Dachgeschoss ausgebaut oder das Objekt aufgestockt, so reicht es aus, dass der neu geschaffene Wohnraum den energetischen Standards der EnEV entspricht.

Es besteht auch die Möglichkeit einer sog. Teilmodernisierung. Eine solche Teilmodernisierung liegt vor, wenn durch die Sanierung oder Modernisierung zwar eine Gebrauchswerterhöhung vorliegt, aber keine der obigen Energiestandards erreicht wird.

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