Zusammenfassung

 
Überblick

Die Förderungen des Saarlandes erfolgen über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB). Die Förderprogramme können unter www.sikb.de eingesehen werden. Hier finden Sie auch die dazugehörigen Formulare und Merkblätter.

Weitere Programminformationen zu den hier behandelten Programmen erhält man unter der Hotline-Nummer 0681/3033-333. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Klärung von Fragen.

Zudem werden energetische Maßnahmen durch die Kommunen direkt über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes gefördert.

1 Übersicht der Förderprogramme des Saarlandes

 
Förderprogramm Antragsteller Förderart
SKIB: Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Programm Nr. 21) Privateigentümer Darlehen
SKIB: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – Erwerb mit anschließender Modernisierung (Programm Nr. 23) Privateigentümer Darlehen
SKIB: Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnungen (Programm Nr. 25)

Privatpersonen

Wohnungsgesellschaften
Darlehen
SKIB: Finanzierung von Wohneigentümergemeinschaften Verwalter der WEG Darlehen
Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts "Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP-kommunal)" Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe Darlehen

2 Allgemeine Voraussetzungen für die Programme der SKIB

Die Förderprogramme der SIKB haben bezüglich der Mietwohnungsgrößen und Einkommensgrenzen allgemeine Voraussetzungen geschaffen. Diese sind unter den Punkten 2.1 und 2.2 für alle Programme erläutert. Zudem werden besonders Objekte gefördert, die in einer "Besonderen Gebietskulisse" belegen sind. Unter Punkt 2.3 wird der Begriff näher erläutert.

2.1 Vorgaben zur Größe von Mietwohnungen

Haushaltsgröße, Wohnfläche und Mindestraumzahl

Eine über die SIKB-Programme geförderte Mietwohnung muss folgende Bedingungen erfüllen:

 
Haushaltsgröße Max. Wohnfläche Mindesträume
1-Personen-Haushalt 45 m2 1 Zimmer, Küche, Nebenräume
2-Personen-Haushalt 60 m2 2 Zimmer, Küche, Nebenräume
3-Personen-Haushalt 75 m2 3 Zimmer, Küche, Nebenräume
4-Personen-Haushalt 90 m2 4 Zimmer, Küche, Nebenräume
je weitere Person + 15 m2  

In den einzelnen Programmen sind hierzu noch programmbezogene Bedingungen aufgeführt. Auf diese wird bei den Programmen hingewiesen.

2.2 Einkommensgrenzen

Wird eine Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten neu vermietet, so gelten für die SIKB-Programme folgende Einkommensgrenzen:

 

Einkommensgrenze nach Haushaltsgröße

Haushaltsgröße
Einkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 19.500 EUR
2-Personen-Haushalt 29.900 EUR
für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 7.800 EUR
für jedes Kind, das bei der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt wird 1.300 EUR

Es handelt sich bei den Einkommensgrenzen um bereits bereinigte Jahreseinkommen gemäß §§ 20 bis 24 WoFG.

2.3 Besondere Gebietskulisse

Das Saarland fördert bevorzugt Objekte, die in einer "Besonderen Gebietskulisse" belegen sind. Unter diesem Begriff sammeln sich Stadterneuerungsgebiete. Dies sind folgende Gebiete:

  • Stadterneuerungsgebiete

    Sanierungsgebiete

  • Erhaltungssatzungsgebiete
  • Stadtumbaugebiete
  • Entwicklungsgebiete
  • Gebiete, in denen Maßnahmen der sozialen Stadt durchgeführt werden

Dazu kommen Vorhaben an zentralen Orten innerhalb eines bebauten Gemeindegebiets, die sich im Geltungsbereich von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, die vor dem 1.1.2007 rechtskräftig wurden, oder im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen Wohnbebauung allgemein zulässig ist, die ab dem 1.1.2007 rechtskräftig wurde, befinden und die die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden nachhaltig unterstützen und von der für die Stadtentwicklung zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt sind.

3 SIKB: Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

3.1 An wen richtet sich das Programm?

Privateigentümer

Antragsberechtigt sind Privateigentümer eines selbstgenutzten Ein-, Zweifamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.

3.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken.

Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen:

  • Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
  • Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
  • Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
  • Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
  • Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
 
Praxis-Tipp

Energieberater mit einbeziehen

Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.

Heizenergie und Wasser

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können im Ergebnis zur Einsp...

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