Keine Förderung
Trotz des Vorliegens der obigen Voraussetzungen erfolgt keine Förderung über dieses Programm, wenn
- der Wohnraum bereits von Nichtberechtigten belegt oder an Nichtberechtigte vermietet ist,
- kein örtlicher Bedarf an entsprechendem Mietwohnraum besteht,
- die betreffende Immobilie nach Abschluss des Vorhabens weniger als 3 abgeschlossene Wohnungen umfasst,
- die für das Wohnen nutzbare Fläche nach Fertigstellung weniger als 60 % der gesamten Gebäudefläche beträgt,
- mit der Maßnahme vor der Antragstellung bereits begonnen wurde,
- ein Kaufvertrag länger als 3 Monate vor der Förderanfrage abgeschlossen wurde,
- die Wohnfläche weniger als 30 m2 beträgt,
- die Wohnung nicht für eine dauernde Nutzung und für die Wohnraumversorgung bestimmt ist (z. B. Zweitwohnung),
- Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.
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