Gefördert wird mit einem geringen Zins auf das Darlehen. Auch hier kommt es auf die Einkommensverhältnisse der Haushalte an. Es sind Zinssätze von 0,0 % in der Anfangsphase und bis zu 1 % in der Endphase möglich. Die aktuellen Zinsstaffeln sind auf der Webseite der ISB zu sehen.
2 % Tilgungsanteil
Die Zinsbindung entspricht in der Regel dem Zeitraum der Belegungsbedingungen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung erfolgt eine Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil beträgt 2 %.
10 bis 35 % Tilgungszuschuss
Weiterhin sind Tilgungszuschüsse auf das Grunddarlehen von 15 bis 25 % in Abhängigkeit zur Fördermietenstufe möglich.
Tilgungszuschüsse für Grunddarlehen
Fördermietenstufen | Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen | Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen | Wohnungen für Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze |
---|---|---|---|
Bindungsdauer 20 Jahre | Bindungsdauer 25 Jahre | Bindungsdauer 15 Jahre | |
1 | 20 % | 25 % | 20 % |
2 | 20 % | 25 % | 20 % |
3 | 20 % | 25 % | 20 % |
4 | 25 % | 30 % | 25 % |
5 | 30 % | 35 % | 30 % |
6 | 30 % | 35 % | 30 % |
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