Gefördert wird mit einem geringen Zins auf das Darlehen. Auch hier kommt es auf die Einkommensverhältnisse der Haushalte an. Es sind Zinssätze von 0,0 % in der Anfangsphase und bis zu 1 % in der Endphase möglich. Die aktuellen Zinsstaffeln sind auf der Webseite der ISB zu sehen.

2 % Tilgungsanteil

Die Zinsbindung entspricht in der Regel dem Zeitraum der Belegungsbedingungen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung erfolgt eine Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil beträgt 2 %.

10 bis 35 % Tilgungszuschuss

Weiterhin sind Tilgungszuschüsse auf das Grunddarlehen von 15 bis 25 % in Abhängigkeit zur Fördermietenstufe möglich.

 

Tilgungszuschüsse für Grunddarlehen

Fördermietenstufen Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen Wohnungen für Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze
Bindungsdauer 20 Jahre Bindungsdauer 25 Jahre Bindungsdauer 15 Jahre
1 20 % 25 % 20 %
2 20 % 25 % 20 %
3 20 % 25 % 20 %
4 25 % 30 % 25 %
5 30 % 35 % 30 %
6 30 % 35 % 30 %

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