Keine Förderung

Die Förderdarlehen werden nicht zugesagt, wenn

  • der Abschluss des Kaufvertrags für das Förderobjekt länger als 2 Monate zurückliegt,
  • mit der Maßnahme bereits begonnen oder diese bereits abgeschlossen wurde,
  • das Objekt die Wohnflächenobergrenze überschreitet,
  • in dem Objekt mehr als 2 abgeschlossene Wohnungen oder Eigentumswohnungen enthalten sind,
  • der Wohnraum für dauerndes oder angemessenes Wohnen nicht bestimmt oder geeignet ist,
  • dem Antragsteller bereits ein ausreichendes selbst genutztes oder zur Selbstnutzung geeignetes, bisher fremd genutztes Objekt zur Verfügung steht.
 
Hinweis

Fördermittelbeschränkung

Hat der Antragsteller bereits Fördermittel des Landes zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum erhalten, so erfolgt grundsätzlich keine weitere Förderung. Kann der Antragsteller nachweisen, dass zwingende persönliche oder berufliche Gründe vorliegen, kann ein Darlehen ausnahmsweise gewährt werden.

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