Mit diesem Programm richtet sich das Land Rheinland-Pfalz an Eigentümer und Nutzungsberechtigte von vermieteten Wohnungen. Auf die Anzahl der Wohnungen kommt es nicht an. Dinglich Nutzungsberechtigte werden aber nur gefördert, wenn sie verpflichtet sind, die Investitionskosten der geplanten baulichen Maßnahme dauerhaft zu tragen. Ist der Eigentümer der Wohnung oder der Wohnungen eine Gebietskörperschaft, so erfolgt nur dann eine Förderung über dieses Programm, wenn es sich um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt.

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