Förderbestätigung

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung. Hier erhält der Antragsteller eine Förderbestätigung. In dieser Bestätigung wird der berechtigte Personenkreis, der Gegenstand der Förderung und die maximale Höhe des Darlehens festgestellt. Nach Ausgabe der Förderbestätigung wird der Antrag durch die Stadt-/Kreisverwaltung an die ISB zur Prüfung weitergeleitet.

Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung grundsätzlich nicht begonnen worden sein. Lediglich im Falle einer Dringlichkeit besteht eine Ausnahme: Der Antrag muss dann allerdings innerhalb von 2 Monaten nach Beginn vorliegen.

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