Programmangebot
Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten:
Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderprogramm | Förderart | Antragsteller |
---|---|---|
Modernisierung von Wohnungen im Bestand | Darlehen mit Tilgungszuschuss | Eigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- oder Genossenschaftswohnungen |
Wohnungsbau Sozial | Zuschuss | Eigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- oder Genossenschaftswohnungen |
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen | Zuschuss | Eigentümer, Erbbauberechtigte |
Mini-Solaranlagen | Zuschuss | Eigentümer, Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern |
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen | Zuschuss | Unternehmen, Genossenschaften, Contracting-Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen |
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen | Zuschuss | Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, Stiftungen |
Höhe der Fördermittel jedes Jahr neu
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen. Das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Höhe der Fördermittel wird jährlich neu festgelegt. Die Förderanträge sind im Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme bei der LFI vorzulegen.
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