Programmangebot

Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten:

 

Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Förderprogramm Förderart Antragsteller
Modernisierung von Wohnungen im Bestand Darlehen mit Tilgungszuschuss Eigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- oder Genossenschaftswohnungen
Wohnungsbau Sozial Zuschuss Eigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- oder Genossenschaftswohnungen
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Zuschuss Eigentümer, Erbbauberechtigte
Mini-Solaranlagen Zuschuss Eigentümer, Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen Zuschuss Unternehmen, Genossenschaften, Contracting-Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen Zuschuss Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, Stiftungen

Höhe der Fördermittel jedes Jahr neu

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen. Das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Höhe der Fördermittel wird jährlich neu festgelegt. Die Förderanträge sind im Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme bei der LFI vorzulegen.

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