2 % Tilgungsrate
Gefördert werden bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 20 % des bewilligten Förderdarlehens. Der Zinslauf beginnt mit Auszahlung des Darlehens und endet in der Regel frühestens nach 15 Jahren. Die regulären Zahlungstermine sind der 31.3. bzw. 30.9. des Jahres. In den ersten 15 Jahren übernimmt das Land Hessen die zu zahlenden Zinsen. Der Zins beträgt bei einem Darlehen in Höhe von 100.000 EUR 0,55 % (effektiv 0,60642 %) . Für die Restlaufzeit orientiert sich der Zins am Kapitalmarkt. Die Tilgungsrate beträgt während der gesamten Darlehenslaufzeit 2 %. Das Mindestdarlehen muss 5.000 EUR je Wohnung betragen.
Für die Bearbeitung des Antrags kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des Darlehensbetrags sowie 0,5 % für den Finanzierungszuschuss erhoben werden.
Jährliche Belastung
Finanzierungsbeispiel
Peter Müller ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit 8 Mietwohnungen. Alle Wohnungen sind vermietet. Im Frühjahr 2022 entschließt er sich für eine umfangreiche Sanierung im Sinne dieses Programms. Hierzu benötigt er gemäß eines Kostenvoranschlags 100.000 EUR. Die Rückzahlung soll innerhalb von 30 Jahren erfolgen.
Die Finanzierung über die WI-Bank würde nach Stand Frühjahr 2022 wie folgt aussehen:
Finanzierungsbedarf | 100.000 EUR |
davon 80 % gemäß Programm förderbar | 80.000 EUR |
Verzinsung
Jahre | Tilgung | Zinsen pro Jahr | Bearbeitungsgebühr |
---|---|---|---|
1 bis 15 | 2 % | 0,55 % (übernommen von Land Hessen) | 1 % 0,5 % Finanzierungszuschuss |
16 bis 30 | 2 % | Kapitalmarktzins |
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