Eigenleistung

Eigenleistungen werden in Höhe von 15 % der anerkannten Modernisierungskosten verlangt.

Wird eine Wohnung nach der Modernisierung neu vermietet, darf die Miete nicht mehr frei gewählt werden. Für einen Zeitraum von 20 Jahren gilt eine Mietpreisbindung. Die entsprechenden Anfangsmieten dürfen höchstens 5,60 EUR je m2 Wohnfläche (netto/kalt) betragen. Wird der KfW-Standard eines Effizienzhauses 100 erreicht, so darf die Miete je m2 Wohnfläche höchstens 6 EUR betragen.

Mindestens 20 % des geförderten Wohnraums sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Allerdings muss die Unterbringung nicht ausschließlich in der geförderten Wohnung erfolgen. Es ist auch möglich, dass dieser Personenkreis in einer anderen Wohnung des Antragstellers untergebracht ist.

Wird mit der Modernisierungsmaßnahme vor Genehmigung des Darlehensantrags begonnen, ist dies grundsätzlich nicht schädlich. Allerdings trägt der Eigentümer das Risiko selbst. Nach der Genehmigung des Antrags ist unverzüglich mit der Modernisierungsmaßnahme zu beginnen.

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