Zusammenfassung

 
Überblick

Die Förderungen des Landes Bremen erfolgen über die Bremer Aufbau-Bank (BAB). Die einzelnen Förderprogramme können unter www.bab-bremen.de eingesehen werden. Zusätzlich findet man hier auch Formulare und Merkblätter.

1 Kurzübersicht

 

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhaven

Förderprogramm Förderer Antragsteller Förderart
Modernisierungsförderung Bremer Aufbau-Bank Eigentümer, Erbbauberechtigte Darlehen
Bremer Immobilienkredit- Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Bremer Aufbau-Bank Wohnungseigentümer einer WEG Darlehen
Wasser nach Plan Bremer Aufbau-Bank Privatpersonen Darlehen
BAB-Energieeffizienzdarlehen Bremer Aufbau-Bank Unternehmer, Freiberufler, gewerblich tätige juristische und natürliche Personen Darlehen
Wärmeschutz im Wohnungsbestand Bremer Modernisierung GbR Wohnungseigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte Zuschuss
Ersatz von Elektroheizungen SWB Vertrieb Bremen GmbH Wohnungseigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte Zuschuss
SWB-Förderprogramm für die Erneuerung von nicht umstellbaren Gasgeräten im Rahmen der Gasumstellung SWB Vertrieb Bremen GmbH Privatkunden der SWB Zuschuss
SWB – Ersatz von Ölheizkesseln SWB Vertrieb Bremen GmbH Privatkunden der SWB Zuschuss
Förderprogramm Entsiegelung Bremer Umwelt Beratung Grund- und Gebäudeeigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte Zuschuss
Förderprogramm Anlagen zur Nutzung von Regen- und Grauwasser Bremer Umwelt Beratung Grund- und Gebäudeeigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte Zuschuss
Förderprogramm Dachbegrünung Bremer Umwelt Beratung Grund- und Gebäudeeigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte Zuschuss

2 Modernisierungsförderung

2.1 An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohnungen, die an diesen Objekten Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen wollen.

2.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf des Landes Bremen liegen. Solche Gebiete sind z. B. die Innenstadt oder eine innenstadtnahe Lage, Baulücken, Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete. Dazu kommen noch die Gebiete der Programme "Wohnen in Nachbarschaften".

Objektbedingungen

Neben den Lagebedingungen muss das Objekt selbst weitere Bedingungen erfüllen:

  • Das Objekt muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Im Gebäude müssen mindestens 2 Wohnungen sein.
  • Es dürfen vor Beginn der Maßnahme keine Belegungs- und Mietbedingungen bestehen.
  • Die Wohnungen dürfen nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Das Objekt muss zur dauernden Unterbringung geeignet sein.
  • Bei den Maßnahmen darf es sich nicht um reine Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen handeln.

Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, so muss die Modernisierungsmaßnahme am Ende zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Das Energieniveau soll das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreichen.
  • Die modernisierten Wohnungen müssen mit Rollstühlen sowie Kinderwagen erreicht werden können.

Das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreicht man, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf 115 % und der Transmissionswärmeverlust 130 % der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreitet. Maßgeblich ist das in der EnEV geregelte Referenzhaus. Um den Standard zu erreichen, sind beispielsweise folgende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich:

  • Modernisierungsmaßnahmen

    Außenwanddämmung

  • Dachdämmung
  • neue Fenster
  • Gas-Brennwertheizung mit Solaranlagen für Trinkwassererwärmung.

Zur Erreichbarkeit der Wohnungen mit Rollstühlen ist es nicht erforderlich, dass die Rollstuhl-DIN eingehalten wird.

Auskünfte über bautechnische Fördervoraussetzungen und vor allem darüber, ob das Objekt in einem förderungswürdigen Gebiet liegt, erhält man beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unter der Telefonnummer 0421/361-6020.

2.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Darlehenshöhe

Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sanierung zu KfW-Effizienzhaus 115 würde nach Kostenvoranschlägen pro Wohnung 20.000 EUR betragen. Die Darlehenshöhe pro Wohnung berechnet sich wie folgt:

 
Investitionskosten 20.000 EUR
davon max. 80 % 16.000 EUR

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen. Die Konditionen sind wie folgt geregelt:

  • Jahr 1 bis 10: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 4 %; Tilgung 1 %
  • Jahr 11 bis 20: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 2 %; Tilgung 2 %
  • ab Jahr 21: marktüblicher Zinssatz, mindestens aber 6 %; Tilgung 3 %.

Zu Beginn des Darlehens werden 1 % Verwaltungskosten fällig. Ab dem 2. Jahr werden jährliche Verwaltungskosten von 0,375 %, gemessen am Nominalbetrag, erhoben.

2.4 Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach

  • dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags,
  • einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten,
  • Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnun...

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