Zinsverbilligte Darlehen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Darlehenshöhe

Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sanierung zu KfW-Effizienzhaus 115 würde nach Kostenvoranschlägen pro Wohnung 20.000 EUR betragen. Die Darlehenshöhe pro Wohnung berechnet sich wie folgt:

 
Investitionskosten 20.000 EUR
davon max. 80 % 16.000 EUR

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen. Die Konditionen sind wie folgt geregelt:

  • Jahr 1 bis 10: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 4 %; Tilgung 1 %
  • Jahr 11 bis 20: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 2 %; Tilgung 2 %
  • ab Jahr 21: marktüblicher Zinssatz, mindestens aber 6 %; Tilgung 3 %.

Zu Beginn des Darlehens werden 1 % Verwaltungskosten fällig. Ab dem 2. Jahr werden jährliche Verwaltungskosten von 0,375 %, gemessen am Nominalbetrag, erhoben.

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