Bau und Erwerb

Gefördert wird der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken. Das Förderobjekt muss dabei im Land Baden-Württemberg belegen sein. Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.

Liegen die Objektvoraussetzungen vor, so werden folgende Kosten finanziert:

  • Kaufpreis für ein Baugrundstück. Ist das Grundstück bereits vertraglich zugesichert, so wird der Kaufpreis nur gefördert, wenn der Kaufvertrag bei Antragseingang nicht älter als 12 Monate ist.
  • Baukosten inklusive der Baunebenkosten wie z. B. Notarkosten, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer.
  • Kosten für die Gestaltung der Außenanlage.
  • Kaufpreis für die Wohnung bei Erwerb zuzüglich der Kaufnebenkosten.
  • Kosten für die Modernisierung, Instandsetzung oder den Umbau einer gekauften Immobilie.

Wird ein Mehrfamilienhaus angeschafft oder gebaut, in der der Antragsteller nur eine Wohnung selbst zu Wohnzwecken nutzt, sind die Anschaffungs- oder Baukosten entsprechend anteilig aufzuteilen.

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