15 Jahre

Die geförderte Wohnung muss mindestens 15 Jahre, längstens bis zum Ende der Zinsverbilligung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ansonsten entfallen die Fördervoraussetzungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge