Tz. 24

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem für die ESt, KSt des Gesellschafters zuständigen FA zu stellen. Bei dem Bezug von Eink, bei denen die St durch den Einbehalt von KapSt oder der St nach § 50a EStG als abgegolten gilt, ist der Antrag bei einer Gesellschaft mit Sitz im Ausl beim BZSt zu stellen. Antragsberechtigt sind nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften. Nicht antragsberechtigt sind Personenhandelsgesellschaften, die als Investmentfonds qualifizieren und Personenhandelsgesellschaften mit Geschäftsleitung im Ausl, wenn sie im Staat der Geschäftsleitung keiner der dt unbeschr KStPflicht vergleichbaren StPflicht unterliegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge