OFD Koblenz, 1.7.2008, S 7177 A - St 44 2

Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6.5.2008, 6 K 1666/06) hat entschieden, dass auf die Leistungen eines Dirigenten die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG anzuwenden ist, wenn der Unternehmer für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine Bescheinigung der für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Landesbehörde – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Mainz (siehe OFD Koblenz, Vfg. vom 20.1.2005, S 7177/7238 A – St 44 2/St 44 4, n.v.) besitzt.

Auf eine Beurteilung des von dem Dirigenten betreuten Chors bzw. Orchesters im Hinblick auf die vorgenannte Steuerbefreiung ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.

Die vorgenannte Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a

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