Zwischenzeitlich sind in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig geworden. So sind bereits im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen. Die Klagen haben die Az.: 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage (4 K 1205/23) handelt es sich um eine Musterklage mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler und Haus & Grund.

Der BdSt und Haus & Grund Deutschland unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke i.R.d. Grundsteuerreform wehren und vor das BVerfG ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht (Az.: 3 K 3142/23 beim FG Berlin-Brandenburg bzw. 4 K 1205/23 beim FG Rheinland-Pfalz). Damit könnten Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (Zweckmäßigkeitsruhe) beantragen.

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