Neue Klagen zum Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Das FG Rheinland-Pfalz hat darüber informiert, dass im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht eingegangen sind.

In den Verfahren wird u.a. die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen gerügt. Die Aktenzeichen lauten 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei dem Verfahren mit dem Az. 4 K 1205/23 handelt es sich um eine sog. "Sprungklage", d.h. eine Klage, die ohne das erforderliche Vorverfahren beim Finanzamt erhoben wurde und die daher nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig ist. Es ist allerdings noch offen, ob diese Zustimmung erteilt wird.

Vorrangige Bearbeitung der Verfahren

Das Gericht weist darauf hin, dass es beabsichtigt, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten.

FG Rheinland-Pfalz, Meldung v. 27.4.2023

Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Bewertungsgesetz