AfA-Satz für neue Wohngebäude: Für Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt worden sind, hebt § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG den linearen AfA-Satz auf jährlich 3 % an. Beachten Sie: Entgegen dem Regierungsentwurf ist es auch weiterhin möglich, nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG eine kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden nachzuweisen.[14]

Beraterhinweis Die Neuherstellung eines Gebäudes ist vom Anfall nachträglicher Herstellungskosten abzugrenzen.[15] Ein Gebäude kann in bautechnischer Hinsicht neu sein, wenn durch die Baumaßnahmen an einem vorhandenen Gebäude ein Neubau geschaffen wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind. Dies sind z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken sowie die Dachkonstruktion.[16] Wird auf diese Weise nach dem 31.12.2022 ein Wohngebäude hergestellt, ist es mit dem AfA-Satz von 3 % abzuschreiben.

[14] S. auch BRH-Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO v. 27.10.2022, Gz.: VIII 3 – 0000777, S. 8 f., im Internet unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/regierungsentwurf-jstg2022-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v= 2 (Stand: 10.1.2023).
[15] S. Schumann, EStB 2014, 172.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge