Bei Finanzierungsentscheidungen im Konzern besteht häufig das Problem, dass Tochtergesellschaften über ein nicht ausreichend hohes Eigenkapital verfügen, um von fremden Dritten (insbesondere Banken) Darlehen aufnehmen zu können. Infolge des Trennungsprinzips besteht die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft ein Darlehen an die Tochtergesellschaft gibt. Steuerlich ist hiermit u. a. die Frage verbunden, ob eine solche Vereinbarung steuerlich anzuerkennen ist und insbesondere wie hoch die Zinsen für dieses Darlehen sein müssen. Dies ist dann besonders wichtig, wenn das Darlehen im Ergebnis dazu dient, eine unangemessen niedrige Eigenkapitalausstattung der Tochtergesellschaft auszugleichen und damit eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis vorliegt. Schließlich ist die Rückzahlung von Eigenkapital häufig nur unter Berücksichtigung erheblicher gesellschaftsrechtlicher Anforderungen zulässig.

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