Schlagwörter

Arbeitgeber, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Alter, Freistellung

 

Rechtsfrage (Thema)

Darf der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 10.11.2021; Aktenzeichen 12 K 2486/20)

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