Entscheidungsstichwort (Thema)

Mehrfach eingelegte Revision; Akteneinsicht

 

Leitsatz (NV)

1. Über die mehrfach eingelegte Revision ist einheitlich zu entscheiden (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß des Bundes finanzhofs -- BFH -- vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 16, m. w. N.).

2. Der Antrag auf Akteneinsicht (§ 78 FGO) ist abzulehnen, wenn die Revision unzulässig und damit der erkennende Senat gehindert ist, eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Die Akten sind dann unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen (vgl. Senatsbeschluß vom 5. August 1996 X B 83/96, BFH/NV 1997, 61, m. w. N.).

 

Normenkette

FGO §§ 78, 120

 

Fundstellen

Haufe-Index 422373

BFH/NV 1997, 884

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