Online-Verfahren

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW. Die Anträge werden ausschließlich online gestellt. Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal.de) zu stellen. Hierzu benötigt man u.  a. seine BzA-ID. Aufgrund des Online-Verfahrens ist es möglich, dass man noch am selben Tag mitgeteilt bekommt, ob man die beantragten Zuschüsse erhält. Die Antragstellung kann vom Antragsteller selbst oder einem Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Ist das Förderobjekt vermietet, so erfolgt die Förderung nach der De-minimis-Verordnung. Hat der Antragsteller bereits De-minimis-Beihilfen erhalten, so müssen im KfW-Zuschussportal folgende Angaben gemacht werden:

  • Beihilfegeber
  • Beihilfewert
  • Bewilligungsdatum
  • Aktenzeichen

Weiterhin ist anzumerken, dass die Zuschüsse anrechenbare Drittmittel i. S. v. § 559 a Abs. 1 und 2 BGB darstellen. Dies ist bei geplanten Mieterhöhungen gem. § 559 BGB zu berücksichtigen.

 
Hinweis

Kein Beginn vor Antragstellung

Der Zuschuss kann nur vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Wurde mit der Maßnahme schon begonnen, erfolgt keine Förderung. Als Beginn wird regelmäßig die verbindliche Bestellung des Brennstoffzellensystems oder der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Planungs- und Beratungsleistungen werden noch nicht als Beginn angesehen und sind somit unschädlich.

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