6 Monate

Das Vorhaben ist innerhalb von 24 Monaten nach Antragstellung abzuschließen. Bei Störungen der Ausführung kann die Frist auf 48 Monate verlängert werden. Spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist die Umsetzung des Vorhabens der KfW nachzuweisen. Dies geschieht u. a. unter Vorlage von Rechnungen. Die Ausgabe des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der durchgeführten Maßnahme durch die KfW Bank.

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