Selbstnutzende Wohneinheiten

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vermögenübertragungen (entgeltlich oder sonstige), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen. Dies sind insbesondere

  • Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen,
  • Übertragungen zwischen Unternehmen und Gesellschafter und
  • Betriebsaufspaltungen

zwischen nahestehenden Personen i. S. v. § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InsO.

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