Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wurde gestoppt

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wurde am 24.1.2022 durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit sofortiger Wirkung eingestellt. Inzwischen ist die Sanierungsförderung wieder gestartet.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt ( Pressemitteilung der Bundesregierung und des BMWK vom 1.2.2022).

Förderfähige Altanträge

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.1.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

Das bedeutet, dass in den Fällen in denen bis einschließlich 23.1.2022 ein Antrag bei der KfW gestellt wurde, die Bearbeitung dieser Anträge in Kürze wieder aufgenommen wird. Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann wird um Geduld gebeten. Wer bei gestellten Anträgen bereits eine Zusage erhalten hat, für den ist die Förderung reserviert. Der Kredit wird ausgezahlt, sobald die Bank diesen bei der KfW abruft. Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervorausset-zungen nachgewiesen ist. Der Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) wird mit der Darlehensschuld verrechnet, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen ist.

Keine neuen Anträge

Zurzeit können keine Anträge zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau mehr gestellt werden.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zu erreichen.

Gründe für den Förderungsstopp

Die KfW begründet den Programmstopp mit einer "enormen Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt habe". Dadurch seien die bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. Eine Ursache für diese Flut sei das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung, ergänzt das BMWK. Deswegen seien die der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. EUR bereits jetzt ausgeschöpft.

Welche Programme wurden eingestellt bzw. gestoppt?

EH-55-Neubauförderung

Diese Förderung wurde endgültig eingestellt. Das Förderende wurde vom ursprünglich vorgesehenen 31.1.2022 auf den 24.1.2022 vorgezogen.

Folgende KfW-Programme für Privatpersonen wurden gestoppt:

Förderprodukte 261 und 262: Kredit-Förderung für Wohngebäude und Einzelmaßnahmen

Hier handelt es sich um Wohngebäude Kredite für den Bau oder Kauf eines Neubauhauses oder die Komplettsanierung eines Altbaus. Die Förderprodukte 261 und 262 sollten einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK umsetzen und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi umsetzen.

Förderprodukt 263: Kredit-Förderung von Nichtwohngebäuden

Auch das Förderprodukt 263 setzt einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um und unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2) Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWK.

Förderprodukte 461 und 463

Wie Programme 261 und 262 nur als Zuschussvariante für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Welche Programme wurden nicht gestoppt?

Förderprodukt 124 - Wohnungseigentumsprogramm

Förderkredit ab 1,07 % effektivem Jahreszins. Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag. Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen. Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten.

Förderprodukt 159 – Altersgerechte Umbauten

Förderkredit ab 0,28 % effektiver Jahreszins. Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig vom Alter. Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen. Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Sog. BAFA-Programme vom Förderstopp ausgenommen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde des BMWK. Die Behörde übernimmt einige wichtige administrative Aufgaben des BMWK. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung. Förderfähig sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; Installation von sommerlichem Wärmeschutz.
  • Anlagentechnik: Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen; Einbau von "Efficiency Smart Home" in Wohngebäuden; Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngegebäuden  ; Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden,
  • Heizung: Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready"; Gas-Hybridanlagen; Solarthermieanlagen; Wärmepumpen; Biomasseanlagen; innovative Heizanlagen auf EE-Basis; EE-Hybridheizungen, Heizungsoptimierung.

Noch nicht geklärt

EH-40-Neubauförderung

Über dieses Programm soll "vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden" werden.

Aktualisierung: Pressemitteilung des BMWK vom 21.2.2022

Mit Pressemitteilung v. 21.2.2022 weist das BMWK darauf hin, dass ab dem 22.2.2022 wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden können. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) starte damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben laut BMWK unverändert.

Wie in der Pressemitteilung des BMWK vom 1.2.2022 bereits angekündigt, habe die KfW in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23.1.2022, 24:00 Uhr eingegangen gewesen seien. Diese Anträge würden nun wieder von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt könne ab dem 22.2.2022 auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung würden derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche habe die Bundesregierung zusammen mit dem Haus-haltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. EUR bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23.1.2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt seien und die Finanzierung dieser Maßnahmen bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern sollen.