Bestandsimmobilie
Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden:
- Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE
- Effizienzhaus 100, 100 EE
- Effizienzhaus 85, 85 EE
- Effizienzhaus 70, 70 EE
- Effizienzhaus 55. 55 EE
- Effizienzhaus 40, 40 EE.
Denkmale werden nur gefördert, wenn es sich um ein Baudenkmal oder ein Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt.
Kauf einer frisch sanierten Wohnung
Ist die Immobilie bei Kauf zuvor frisch saniert worden, werden die Sanierungskosten gefördert, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
5-Jahres-Frist
Die Sanierungsförderung wird aber nur für die Objekte gewährt, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor dem Förderantrag gestellt wurde.
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