Eine Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbständiger, aber räumlich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständiger Teil eines Unternehmens, der für eine gewisse Dauer eingerichtet ist. Die Geschäfte in Haupt- und Zweigniederlassung müssen im Wesentlichen gleichartig sein. Die leitende Person der Zweigniederlassung muss die Befugnis zu selbständigem Handeln in nicht unwesentlichen Angelegenheiten haben.[7]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen