Eine Geschäftsstelle ist eine für eine gewisse Dauer eingerichtete Geschäftseinrichtung, in der unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden. Einer Geschäftsstelle fehlt – im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung – die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Dass die Geschäftsstelle nach außen in Erscheinung tritt, ist nicht erforderlich.[8]
Bei Arbeitgebenden kann die Tätigkeit ihrer Arbeitnehmenden in einem Coworking-Space zu einer Betriebsstätte führen. Die Abgrenzung zwischen Zweigniederlassung und Geschäftsstelle ist im Einzelfall zu entscheiden.
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