Eine Geschäftsstelle ist eine für eine gewisse Dauer eingerichtete Geschäftseinrichtung, in der unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden. Einer Geschäftsstelle fehlt – im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung – die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Dass die Geschäftsstelle nach außen in Erscheinung tritt, ist nicht erforderlich.[8]

Bei Arbeitgebenden kann die Tätigkeit ihrer Arbeitnehmenden in einem Coworking-Space zu einer Betriebsstätte führen. Die Abgrenzung zwischen Zweigniederlassung und Geschäftsstelle ist im Einzelfall zu entscheiden.

[8] Vgl. Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 12 AO Rz. 28 (11/2023).

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