Die Teilnahme an einem Doku-Entertainment-Format ohne Verfremdung der Person und unter Nutzung der persönlichen und fachlichen Autorität ist keine künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Insbesondere begründet der zielgruppenspezifische Unterhaltungswert der eigenen Persönlichkeit keine eigenschöpferische Leistung.
FG Düsseldorf v. 21.3.2023 – 10 K 306/17 G, EFG 2023, 1015, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 10/23
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