Zuordnung der Einkünfte bei Mitwirkung an einer TV-Sendung
Vor dem FG Düsseldorf klagte der Mitwirkende einer TV-Sendung. Dabei ging es darum, dass der Kläger Menschen als Unterstützer begleitet, um ihre Situation zu verbessern. Der Kläger wurde als "Experte" bezeichnet und unterstützte mit seinen Fachkenntnissen die einmalig in der Sendung auftretenden Teilnehmer.
Keine künstlerische Tätigkeit
Das Finanzamt stufte die Einkünfte als gewerblich ein. Begründet wurde dies damit, dass es für eine künstlerische Tätigkeit an einer gewissen Gestaltungshöhe fehle. Der Kläger sei kein Schauspieler, sondern werde bei dem Sendeformat schlicht abgefilmt. Der Kläger wehrte sich dagegen und erläuterte im Verfahren vor dem FG seine Möglichkeit der künstlerisch gestaltenden Einflussnahme auf Ablauf und Inhalt der Sendungen. Es gäbe weder ein konkretes Drehbuch, noch detaillierte Regieanweisungen.
Gewerbliche Einkünfte
Das FG Düsseldorf wies jedoch die Klage ab und stufte die Einkünfte des Klägers ebenfalls als gewerblich ein. Das Gericht verwies darauf, dass es sich um keine künstlerische Tätigkeit handele, denn der Kläger habe durch seine Tätigkeit für die Sendung keine eigenschöpferische Leistung erbracht, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck gekommen sei. Die Revision ist beim BFH unter Az. VIII R 10/23 anhängig.
FG Düsseldorf, Urteil v. 21.3.2023, 10 K 306/17 G, veröffentlicht am 15.6.2023
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026