Lizenzzahlungen an Filmproduzenten sind auch dann nicht zu 1/16 dem Gewinn eines Filmverleihers hinzuzurechnen, wenn die Filme vor dem Verleih an die Kinos von dem Filmverleiher synchronisiert oder untertitelt werden. Nach Auffassung des FG stellt die Synchronisation eines Films nur eine Vertriebsbemühung zur Marktgängigmachung dar, so dass der Film im Kern unverändert bleibt – und damit auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt.

FG Berlin-Bdb. v. 9.12.2020 – 10 K 10003/19, EFG 2021, 666, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 2/21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge