Ein die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ausschließendes "Dienen" i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG ist auch dann anzunehmen, wenn eine Vermietung von Wohnungen und eine gewerbliche Erbringung von Serviceleistungen durch beteiligungsidentische Gesellschaften untrennbar zusammenhängen und eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit darstellen (Betreiben einer Seniorenresidenz).

FG Münster v. 11.5.2021 – 9 K 2274/19 G, EFG 2021, 1567, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 26/21

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