Provisionen für einen Avalkredit gehören nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern zu den Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG.

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.5.2021 – 3 K 199/20, EFG 2021, 2042, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 15/21

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