Der Nachweis einer seelischen Behinderung und der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt i.S.d. § 32 Abs. 1 und Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG kann auch durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eines Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen.

FG Hamburg v. 23.2.2023 – 5 K 191/19, EFG 2023, 1007, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 9/23

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