Rz. 1
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts).
Rz. 2
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Wird ein > Verwaltungsakt durch > Rechtsbehelfe angefochten und bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des VA, soll das FA auf entsprechenden Antrag die > Aussetzung der Vollziehung des VA anordnen (vgl § 361 Abs 2 Satz 3 AO).
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